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Tipps und Infos zum Kaufvertrag für ein Motorboot oder einer Segelyacht in Spanien/Balearen!

  • Kaufvertrag Boot hier zum Ratgeber


Beim Erwerb eines Bootes will man das Boot und nicht etwa unliebsame Überraschungen. Um dieses Ziel zu erreichen, bleibt es nicht aus, einige wichtige Punkte zu berücksichtigen.


Einer der bedeutendsten dabei ist der, sich das Urteil eines Bootssachverständigen einzuholen. Das ist preiswert – jedenfalls in der Relation der Höhe späterer, dann überraschend auftretender Kosten. Der Sachverständige hilft nicht nur, den richtigen Wert zu ermitteln, sondern  auch Mängel aufzudecken. Dann obliegt es dem Käufer und seinem Geschick, einen angemessenen  Preis auszuhandeln. Eine gute Grundlage dafür stellt die Mängel-Liste dar. Die Kosten der Beseitigung der darin aufgeführten „Kleinigkeiten“ können entweder vom Verkäufer getragen oder als Preisnachlass umgesetzt werden. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt für 1 Jahr.


Muss das Boot von einem entfernten Liegeplatz zu einem vom Käufer bestimmten Platz transportiert werden, sollte das im Kaufvertrag mitsamt der Übernahme der entstehenden Kosten und Fristen genau festgehalten werden.
Eine weitere, nicht unwichtige Rolle spielt das Übergabe-Protokoll. Hier werden nicht nur alle Zubehörteile aufgelistet, sondern auch die Übernahme eventueller Versicherungsverträge aufgeführt. Vor qualitativen Nachteilen soll die Konformitätserklärung schützten, die ab Juni 2006 für alle Boote gilt. Bei älteren Booten wird man ohnehin um das Einschalten eines Sachverständigen kaum herum kommen.


Die Steuern und die Wahl der Beflaggung, beziehungsweise des Heimathafens, hängen eng miteinander zusammen. Es muss aber nicht immer Panama sein, um eine günstige Einstufung zu erreichen. Auch die Anzahlung (meist ca. 20 %) birgt eine Klippe in sich. Es ist unbedingt zu prüfen, wie bonitätsstark der Verkäufer, das kann auch eine kleine Werft sein, wirklich ist. Denn manchmal wird es nicht nur nichts mit dem Boot, nein, die Anzahlung ist ebenfalls  weg.
Der beste Kaufvertrag nützt wenig, wenn das Boot mit einem „Embargo“ belegt ist. Das bedeutet, dass noch Geldforderungen an den Vorbesitzer bestehen. Und die müssen erst ausgeräumt werden.


Tipp: Machen Sie sich eine Liste und gehen Sie unbeirrt danach vor, um vor emotionalen Entscheidungen und daraus eventuell entstehenden Nachteilen gefeit zu sein.